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Allgemeine Geschäftsbestimmungen - Radio OHV

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge bei Radio OHV
1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Radio OHV (Inhaber: Heinz-Henning Aulfes, Bergstraße 17, 16761 Hennigsdorf – nachfolgend „Radio OHV“) und seinen Auftraggebern über die Produktion und/oder Ausstrahlung von Werbemaßnahmen.
1.2 Werbeaufträge umfassen insbesondere die Ausstrahlung von Audiospots im Webradio (Stream), Platzierungen auf der Website (https://radio-ohv.de), Sponsoring sowie Werbung in mobilen Applikationen und Social-Media-Kanälen.
1.3 Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Radio OHV stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss und Laufzeit

2.1 Ein Werbevertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform (E-Mail, Brief) bestätigt oder Radio OHV einen Auftrag schriftlich annimmt bzw. mit der Ausführung (Ausstrahlung) beginnt.
2.2 Angebote von Radio OHV sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
2.3 Werbeverträge werden für einen festen Zeitraum geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder Insolvenz) bleibt unberührt.

3. Abruf von Sendezeiten

3.1 Sofern keine fixen Sendetermine vereinbart wurden, sind Werbemaßnahmen innerhalb des vereinbarten Vertragszeitraums abzurufen.
3.2 Der Abruf muss spätestens 5 Werktage vor dem gewünschten Sendetermin erfolgen. Ein Anspruch auf bestimmte Sendezeiten besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch Radio OHV.
3.3 Nicht genutzte Werbezeiten verfallen am Ende des Vertragszeitraums ohne Erstattungsanspruch, es sei denn, die Nichtausstrahlung liegt im Verantwortungsbereich von Radio OHV.

4. Sendematerial und Anlieferung

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die Werbung erforderliche Material (Audiospots, Grafiken, Texte) rechtzeitig und in technisch einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten anzuliefern.
4.2 Material für Audiospots muss spätestens 3 Werktage vor der ersten Ausstrahlung vorliegen (Format: MP3, mindestens 192 kbps).
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Radio OHV alle für die Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL) notwendigen Angaben (Titel, Komponist, Labelcode, Musiklänge) mitzuteilen.
4.4 Radio OHV darf Werbemittel ablehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder technisch unzureichend ist. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, sofern der Auftraggeber kein Ersatzmaterial liefert.

5. Nutzungsrechte und Freistellung

5.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den gelieferten Werbemitteln verfügt.
5.2 Er räumt Radio OHV die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Rechte zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt ein (insbes. Senderecht, Onlinerecht, Abrufrecht).
5.3 Der Auftraggeber stellt Radio OHV von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten (z. B. Urheberrecht, Wettbewerbsrecht) durch die Werbemittel geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

6. Produktion durch Radio OHV

6.1 Übernimmt Radio OHV die Produktion eines Werbemittels, ist der Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet (Briefing, Materialstellung, Freigabe).
6.2 Die Urheber- und Nutzungsrechte an von Radio OHV erstellten Produktionen verbleiben bei Radio OHV. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht zur Ausstrahlung im Rahmen des geschlossenen Werbevertrags. Eine Nutzung auf anderen Sendern bedarf der vorherigen Zustimmung und ggf. einer gesonderten Vergütung.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste, sofern keine individuellen Preise vereinbart wurden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zum Monatsersten fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug ist Radio OHV berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags (Ausstrahlung) ohne Ersatzpflicht bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Radio OHV gewährleistet die ordnungsgemäße Ausstrahlung im Rahmen der üblichen technischen Standards für Webradio. Für kurzzeitige Unterbrechungen (z. B. Serverwartung, Internetstörungen beim Empfänger) wird keine Haftung übernommen.
8.2 Bei einer mangelhaften Ausstrahlung, die Radio OHV zu vertreten hat, erfolgt eine Ersatzausstrahlung. Schlägt diese fehl, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.
8.3 Radio OHV haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Radio OHV (Hennigsdorf).
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01/2020


Über Radio OHV
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